Ratgeber

Wärmepumpe + Photovoltaik: So kombinieren Sie die Förderung 2026

Wärmepumpe und Photovoltaik sind ein starkes Duo: Die PV-Anlage liefert günstigen Strom, die Wärmepumpe macht daraus Wärme. Beim Thema Förderung werden beide aber getrennt behandelt – und genau da lassen viele Haushalte Geld liegen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Töpfe 2026 gelten, wie sie sich kombinieren lassen und wo die typischen Stolperfallen liegen.

Warum sich Wärmepumpe und PV gegenseitig lohnen

Eine Wärmepumpe braucht Strom – eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus grob 3.000 bis 5.000 kWh im Jahr. Kaufen Sie diesen Strom fürs Netz, kostet er 2026 rund 30 ct/kWh; selbst erzeugter PV-Strom liegt eher bei 10 bis 12 ct/kWh Gestehungskosten. Jede Kilowattstunde, die die eigene Anlage direkt in die Wärmepumpe schickt, spart also etwa 18 bis 20 Cent. Genau deshalb rechnet sich die Kombination oft deutlich besser als jede Komponente allein.

Wärmepumpen-Förderung 2026: bis zu 70 Prozent (BEG / KfW 458)

Die Wärmepumpe wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als KfW-Zuschuss 458 gefördert. Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Eigentümer, einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent beim Austausch einer alten Öl-, Kohle- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung und einen Einkommensbonus von 30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro. Kombinierbar sind die Boni bis zu einer Deckelung von 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind bei 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt – der maximale Zuschuss beträgt damit 21.000 Euro.

Was die PV-Anlage 2026 bringt: KfW-Kredit statt Zuschuss

Für die Photovoltaik selbst gibt es 2026 keinen bundesweiten Investitionszuschuss mehr – gefördert wird über den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien – Standard) sowie über die EEG-Einspeisevergütung. Seit Februar 2026 liegt diese bei rund 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp; zum 1. August 2026 sinkt sie leicht auf etwa 7,71 ct/kWh. Der eigentliche Hebel liegt aber nicht in der Einspeisung, sondern im Eigenverbrauch – und den maximiert gerade die Wärmepumpe. Hinzu kommt: Kauf und Installation privater PV-Anlagen sind weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit (0 %).

So greifen beide Förderungen ineinander

Wichtig ist die saubere Trennung: Der BEG-Zuschuss 458 gilt ausschließlich für die Wärmepumpe (inklusive Einbau, Pufferspeicher und nötiger Anpassungen), nicht für die PV-Anlage oder den Batteriespeicher. Es gibt keine Doppelförderung derselben Ausgabe, aber es ist völlig legitim und üblich, die Wärmepumpe über BEG zu bezuschussen und die PV parallel über KfW-Kredit plus Einspeisevergütung zu finanzieren. Praktisch heißt das für ein Einfamilienhaus 2026: bis zu 21.000 Euro Zuschuss für die Wärmepumpe – und daneben eine PV-Anlage, die deren Betriebskosten drückt.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit alter Gasheizung

Angenommen, die Wärmepumpe kostet 28.000 Euro und ersetzt eine 22 Jahre alte Gasheizung, das Haushaltseinkommen liegt über 40.000 Euro. Dann greifen Grundförderung (30 %) plus Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) = 50 Prozent, also 14.000 Euro Zuschuss – Eigenanteil rund 14.000 Euro. Dazu eine 9-kWp-PV-Anlage für etwa 14.000 bis 16.000 Euro, die grob 8.500 kWh im Jahr erzeugt. Deckt sie 3.500 kWh Wärmepumpenstrom direkt ab, spart das jährlich rund 650 Euro allein an Heizstrom – zusätzlich zur Ersparnis beim Haushaltsstrom und zur Einspeisevergütung. Die Zahlen variieren je nach Dach, Verbrauch und Angebot; sie zeigen aber die Größenordnung.

Reihenfolge und Antrag: erst Antrag, dann Auftrag

Bei der BEG-Förderung gilt eine harte Regel: Der Förderantrag bei der KfW muss vor Auftragsvergabe gestellt sein – wer zuerst den Handwerker beauftragt, verliert den Anspruch. Voraussetzung ist außerdem ein Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung sowie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experte ausstellt. Für die PV-Anlage ist die Reihenfolge unkritischer, dennoch sollten Marktstammdatenregister-Anmeldung und Netzbetreiber-Anmeldung sauber ablaufen. Ein qualifizierter Fachbetrieb übernimmt diese Schritte in der Regel für Sie.

Kein Eigenkapital? Dachpacht als Alternative

Nicht jeder will oder kann die PV-Anlage selbst finanzieren. Für große Dachflächen – etwa auf Gewerbe- oder Wirtschaftsgebäuden – gibt es das Modell der Dachpacht: Ein Betreiber installiert und betreibt die Anlage, Sie erhalten Pacht ohne Eigeninvestition. Für das klassische Einfamilienhaus mit Wärmepumpe ist meist die Eigenanlage sinnvoller, weil nur sie den günstigen Eigenverbrauch ermöglicht. Welches Modell zu Ihrem Dach passt, hängt von Fläche, Verbrauch und Zielen ab – hier lohnt ein neutraler Vergleich.

Häufige Fragen

Kann ich BEG-Zuschuss und KfW-PV-Kredit gleichzeitig bekommen?

Ja. Der BEG-Zuschuss 458 gilt für die Wärmepumpe, der KfW-Kredit 270 für die PV-Anlage. Das ist keine verbotene Doppelförderung, solange nicht dieselbe Ausgabe zweimal gefördert wird.

Wird die Photovoltaik-Anlage 2026 noch bezuschusst?

Einen bundesweiten Investitionszuschuss gibt es 2026 nicht mehr. Gefördert wird über den zinsgünstigen KfW-Kredit 270, die EEG-Einspeisevergütung (seit Feb. 2026 ca. 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung) und die 0-%-Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation.

Muss ich den Förderantrag vor dem Kauf stellen?

Für die Wärmepumpe ja: Der KfW-Antrag muss vor der Auftragsvergabe vorliegen, sonst entfällt die Förderung. Nötig sind ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung und eine Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb.

Lohnt sich die PV-Anlage überhaupt, wenn die Einspeisevergütung so niedrig ist?

Ja, weil der Gewinn heute im Eigenverbrauch liegt, nicht in der Einspeisung. Selbst erzeugter Strom für rund 10–12 ct/kWh ersetzt Netzstrom für rund 30 ct/kWh – die Wärmepumpe erhöht diesen Eigenverbrauch spürbar.

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