Ratgeber

Photovoltaik & Steuer 2026: Was wirklich gilt

Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten privaten PV-Anlagen ist die Steuer 2026 einfacher als je zuvor. 0 % Umsatzsteuer beim Kauf, keine Einkommensteuer auf den Solarstrom – und in vielen Fällen nicht einmal eine Steuererklärung für die Anlage. Trotzdem gibt es drei, vier Stellen, an denen Betreiber stolpern. Hier steht, was 2026 gilt, ohne Fachchinesisch und ohne die Fallstricke zu verschweigen.

0 % Umsatzsteuer: Der Nullsteuersatz bleibt

Seit 1. Januar 2023 zahlen Sie beim Kauf und der Installation einer PV-Anlage bis 30 kWp keine Umsatzsteuer – der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Das gilt 2026 unverändert und ist unbefristet. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher für rund 18.000 € brutto sparen Sie damit die vollen 19 % gegenüber der alten Rechtslage. Wichtig: Der Fachbetrieb weist die 0 % direkt auf der Rechnung aus – Sie müssen dafür nichts beantragen und keinen Nachweis führen, solange die Anlage auf oder an einem Wohngebäude sitzt.

Steuerfrei bis 30 kWp: Keine Einkommensteuer auf den Solarstrom

Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus dem Betrieb begünstigter Anlagen komplett einkommensteuerfrei – sowohl die Einspeisevergütung als auch der geldwerte Vorteil aus dem selbst verbrauchten Strom. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gilt einheitlich eine Grenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, auch bei Mehrfamilienhäusern (früher 15 kWp). Beispiel: Wer 1.200 € Einspeisevergütung im Jahr bekommt, versteuert davon keinen Cent. Das ist kein Freibetrag, sondern eine echte Befreiung.

Die 100-kWp-Deckelung: Wo die Befreiung endet

Pro Steuerpflichtigem sind über alle Anlagen zusammen höchstens 100 kWp begünstigt. Bei einem Vierfamilienhaus wären rechnerisch 4 × 30 = 120 kWp möglich – die Befreiung greift aber nur bis 100 kWp. Überschreiten Sie die Grenze, wird die Anlage grundsätzlich steuerpflichtig, und zwar nicht nur für den überschießenden Teil. Wer mehrere Objekte oder eine große Dachfläche plant, sollte diese Grenze vorher mit einem Steuerberater durchrechnen – hier lohnt sich professioneller Rat mehr als jede Faustregel.

Gewerbesteuer: Für private Anlagen praktisch kein Thema

Anlagen unter 30 kWp sind von der Gewerbesteuer befreit. Und selbst darüber hinaus greift der allgemeine Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag pro Jahr – den erreicht eine private Dachanlage faktisch nie. Für Eigenheimbesitzer und die meisten Vermieter ist die Gewerbesteuer damit kein praktischer Faktor. Relevant wird sie erst bei großen Freiflächen- oder Gewerbeanlagen, die ohnehin steuerlich eigenständig geplant werden.

Was Sie trotzdem tun müssen: Marktstammdatenregister

Die Steuerbefreiung entbindet Sie nicht von der Anmeldung. Jede netzgekoppelte PV-Anlage – auch das Balkonkraftwerk – müssen Sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das ist kostenlos und in rund 15 Minuten online erledigt, aber verpflichtend. Wer es versäumt, riskiert Bußgelder und im Zweifel Probleme mit der Einspeisevergütung. Diesen Schritt übernimmt in der Praxis oft der Installateur mit – fragen Sie explizit nach, wer ihn macht.

Brauche ich eine Steuererklärung für die Anlage?

In den meisten Fällen nein. Wer ausschließlich eine begünstigte Anlage bis 30 kWp auf dem Eigenheim betreibt, muss seit 2023 in der Regel weder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen noch eine gesonderte Steuererklärung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Die Anlage gilt als steuerlich unbeachtlich. Anders sieht es aus, wenn Sie parallel gewerblich tätig sind, die 100-kWp-Grenze reißen oder bewusst zur Regelbesteuerung optieren wollen – dann führt am Finanzamt kein Weg vorbei.

Häufige Fragen

Muss ich die 0 % Umsatzsteuer selbst beantragen?

Nein. Der Fachbetrieb rechnet die Lieferung und Montage direkt mit 0 % ab. Sie brauchen kein Formular und keinen Nachweis, solange die Anlage bis 30 kWp auf einem Wohngebäude sitzt.

Ist die Einspeisevergütung 2026 steuerpflichtig?

Für begünstigte Anlagen bis 30 kWp je Einheit (max. 100 kWp pro Person) nein – die Einnahmen sind nach § 3 Nr. 72 EStG komplett einkommensteuerfrei, inklusive des selbst verbrauchten Stroms.

Was passiert, wenn meine Anlage größer als 30 kWp ist?

Zwischen 30 und 100 kWp bleibt es meist steuerfrei, solange die Gesamtgrenze eingehalten wird. Über 100 kWp pro Person entfällt die Befreiung – dann sollten Sie vorab einen Steuerberater einbinden, da wir keine Steuerberatung leisten dürfen.

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja. Auch Steckersolargeräte müssen ins Marktstammdatenregister, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Anmeldung ist kostenlos, die Steuerbefreiung ändert daran nichts.

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2026 ist eine private PV-Anlage bis 30 kWp faktisch steuerfrei – Sie müssen sie nur korrekt anmelden; wer wissen will, was das konkret für das eigene Dach bedeutet, holt sich über den kostenlosen Wattfuchs-Vergleich unverbindlich mehrere geprüfte Angebote ein.

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